Im Unterschied zu einer allgemeinen Exportgenehmigung greift die SECO-Ausfuhrbewilligung spezifisch bei kontrollierten Gütern – Waren, die aufgrund ihres Gefährdungspotenzials einer staatlichen Vorabkontrolle bedürfen.
Quelle: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/exportkontrollen-und-sanktionen.html
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