Selbstanzeige Zoll
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstanzeige
Freie, freiwillige Offenlegung von Unregelmäßigkeiten, Fehlern oder Verstöße bei Zoll- bzw. Import-/Export-Vorgängen durch den Veranlasser gegenüber dem Zollamt, mit dem Ziel, den Sachverhalt zu korrigieren. Kann erforderliche Informationen liefern, Straferleichterungen oder -befreiungen ermöglichen, wenn die Offenlegung vor Entdeckung abgeschlossen wird und bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.
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