Spediteure, Reedereien und Hafenbetriebe, die Ammoniak befördern, arbeiten unter einem dichten Regelwerk: Ammoniak wird im Seetransport je nach Aggregatzustand entweder als verflüssigtes Gas (IMDG-Klasse 2.3) oder als ätzender Stoff (Klasse 8) klassifiziert und unterliegt den Vorschriften des IMDG-Codes.
Quelle: https://www.imo.org/en/OurWork/Safety/Pages/DangerousGoods-default.aspx
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