Sonderverfahren im Zollrecht ermöglichen es, Waren unter Zollaufsicht zu lagern, zu be- oder verarbeiten oder durch das Zollgebiet zu befördern, ohne dass beim Eingang sofort Einfuhrabgaben fällig werden.
Quelle: https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/union-customs-code_en
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