Offenes Zoll-Lager
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/what-is-customs-procedure/customs-warehouses_en
Ein Offenes Zoll-Lager ist ein zollamtlich genehmigtes Lager, das allen autorisierten Wirtschaftsbeteiligten offensteht. Dort können nichtgemeinschaftliche Waren unter zollamtlicher Aufsicht mit aufgeschobener Entrichtung von Einfuhrzöllen und ‑steuern gelagert und – nach entsprechender Genehmigung – bearbeitet werden.
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