Spediteure und Hersteller, die regelmĂ€ssig mit unverzollten Waren arbeiten, beantragen beim Zollamt eine Sonderverfahrensbewilligung â die behördliche Genehmigung, ein bestimmtes Zollsonderverfahren dauerhaft zu betreiben.
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verfahren/Sonderverfahrensbewilligung/sonderverfahrensbewilligung_node.html
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