Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 11. Aug. 2026
Sonntagsfahrverbot
Wegen des Niedrigwassers auf dem Rhein braucht eine Spedition kurzfristig ein Fahrzeug am Sonntag – normalerweise wäre das wegen des Sonntagsfahrverbots nicht möglich.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert:
Quelle: Frachtportal News: "Niedrigwasser: Immer mehr Bundesländer lockern Lkw-Fahrverbote"
Kategorie
Logistik-Konzept
Lesezeit
1 min
Wörter
131
Erwähnt in
–
Definition & Erklärung
Wegen des Niedrigwassers auf dem Rhein braucht eine Spedition kurzfristig ein Fahrzeug am Sonntag – normalerweise wäre das wegen des Sonntagsfahrverbots nicht möglich. Das Sonntagsfahrverbot ist ein in Deutschland (und ähnlich in weiteren Ländern) geltendes gesetzliches Verbot, mit Lastkraftwagen ab einem bestimmten Gewicht sowie mit Anhängern an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr zu fahren; es dient dem Lärmschutz und der Verkehrsberuhigung. Von der Regel gibt es dauerhafte Ausnahmen, etwa für verderbliche Ware, sowie befristete Ausnahmegenehmigungen einzelner Bundesländer, die in besonderen Situationen erteilt werden – etwa bei Niedrigwasser, wenn Transporte kurzfristig von Binnenschiff auf Lkw verlagert werden müssen. Solche Ausnahmen gelten meist nur regional, zeitlich befristet und für klar definierte Fahrzeugkategorien. Nicht zu verwechseln mit den Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, die unabhängig vom Wochentag jederzeit eingehalten werden müssen.
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