Baden-Württemberg verlängert die befristete Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastwagen bis Ende Oktober. Hintergrund ist das anhaltende Niedrigwasser auf Rhein und anderen Wasserstrassen. Weil Binnenschiffe weniger laden können, müssen zusätzliche Mengen auf Strasse und Schiene ausweichen.
Die Freigabe gilt nicht pauschal für alle Transporte. Die Fahrt muss direkt oder indirekt mit der Bewältigung der Niedrigwasserfolgen zusammenhängen. Dazu zählen etwa Ersatztransporte für ausgefallene oder reduzierte Binnenschiffsmengen. Auch die dafür notwendigen Leerfahrten sind eingeschlossen.
Für die Dispo ist der Länder-Flickenteppich der heikle Punkt. Eine Ausnahme in Baden-Württemberg bedeutet nicht automatisch, dass dieselbe Fahrt in Rheinland-Pfalz, Bayern, Frankreich oder der Schweiz ebenfalls zulässig ist. Bei grenzüberschreitenden Touren muss jede durchfahrene Region separat geprüft werden.
Ausserdem bleiben Lenk- und Ruhezeiten, Gewichtsvorschriften sowie lokale Fahrverbote bestehen. Die Ausnahme schafft zusätzliche Fahrmöglichkeiten, hebt aber die übrigen Regeln nicht auf. Fahrer und Unternehmer sollten einen Nachweis zum Zusammenhang mit dem Niedrigwasser mitführen.
Auch Empfänger müssen klären, ob Rampe und Lager am Sonntag überhaupt besetzt sind. Sonst fährt der Lkw zwar legal, kann die Ware aber nicht abladen.