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Spediteurhaftungsausschluss

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/spediteurhaftung
Vertragliche Regelung oder Rechtsbestimmung, die die Haftung des Spediteurs bei Verlust, Beschädigung oder Verzögerung von Gütern ausschließt oder begrenzt, meist unter Berücksichtigung gesetzlicher Haftungsgrenzen und Ausnahmen (z. B. grobe Fahrlässigkeit).

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