Klare Risikoverteilung im Speditionsvertrag setzt voraus zu wissen, wofür ein Spediteur überhaupt nicht einsteht: Ein Spediteurhaftungsausschluss bezeichnet eine vertragliche oder gesetzliche Bestimmung, die die Haftung des Spediteurs für bestimmte Schadenskategorien vollständig beseitigt.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/spediteurhaftung
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