Spezialverkehrsfenster
Quelle: https://www.adac.de/recht/verkehrsrecht/sonderverkehr/
Ein festgelegter Zeitraum bzw. eine genehmigte Zeitspanne, innerhalb derer ein Spezialtransport (z. B. übergroßes oder außergewöhnliches Laststück) auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden darf, typischerweise mit behördlicher Freigabe, Begleitmaßnahmen (z. B. Begleitfahrzeuge) und ggf. Straßensperrungen.