Ein Fahrer steht seit zwei Stunden vor dem verschlossenen Lagertor – solche Situationen begründen den Standgeldanspruch: das vertragliche oder tarifliche Recht des Frachtführers oder der Spedition auf Vergütung der Wartezeit, die durch den Auftraggeber oder durch betriebliche Umstände am Lade- oder Entladeort verursacht wird.
Quelle: https://verkehrslexikon.de/lexikon/Standgeld
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