Ein Fahrer steht seit zwei Stunden vor dem verschlossenen Lagertor â solche Situationen begrĂŒnden den Standgeldanspruch: das vertragliche oder tarifliche Recht des FrachtfĂŒhrers oder der Spedition auf VergĂŒtung der Wartezeit, die durch den Auftraggeber oder durch betriebliche UmstĂ€nde am Lade- oder Entladeort verursacht wird.
Quelle: https://verkehrslexikon.de/lexikon/Standgeld
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