Standgeldanspruch
Quelle: https://verkehrslexikon.de/lexikon/Standgeld
Anspruch auf Zahlung einer Standgebühr bei Wartezeiten von Frachtführern/Spediteuren, z. B. wenn Güter nicht rechtzeitig geladen/entladen werden oder betriebliche Verzögerungen auftreten, um Kosten für Standzeiten abzudecken.