Steueraufschubentzug
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Steueraufschub
Entzug eines Steueraufschubs durch eine zuständige Behörde, bei dem die ursprünglich gewährte Aufschubzahlung von Steuern (z. B. Umsatzsteuer oder Zölle) beendet wird und die fälligen Steuern sofort zu entrichten sind; erfolgt häufig im Rahmen von Zoll- oder Steuerverfahren aufgrund von Verstößen, Nichterfüllung oder sonstiger Gründe, die die Fortführung des Aufschubs ausschließen.