Zoll- und Finanzbehörden setzen das Steueraufschubverfahren ein, um Unternehmen die Möglichkeit zu geben, fĂ€llige Steuerschulden â insbesondere Einfuhrabgaben oder Umsatzsteuer â zu einem spĂ€teren Zeitpunkt zu begleichen, ohne dass der Warenverkehr unterbrochen wird.
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuerbelastung-und-Verfahren/Steueraufschubverfahren/steueraufschubverfahren_node.html
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