Wer fällige Zölle oder Steuern aufgeschoben zahlen darf, verliert dieses Recht durch einen Steueraufschubwiderruf – die behördliche Aufhebung einer zuvor erteilten Stundungserlaubnis.
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Steueraufschub/steueraufschub.html
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