Steuerbefreiung bei Ausfuhr
Quelle: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/Export/Umsatzsteuer-Export_node.html
Umsatzsteuerliche Steuerbefreiung bzw. Nullbesteuerung für Lieferungen/Export von Waren ins Ausland (Ausfuhr). Damit sind Exporte von der Umsatzsteuer befreit, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Nachweis der Ausfuhr).
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