Zollbehörden und Steuerverwaltungen sprechen von einem Steuermissbrauchsfall, wenn konkrete Handlungen von Unternehmen oder Privatpersonen den Tatbestand des Steuermissbrauchs erfüllen – also wenn steuerliche Vorschriften gezielt ausgenutzt werden, um geschuldete Steuern zu hinterziehen, zu mindern oder gesetzliche Pflichten zu umgehen.
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/
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