Staatsanwaltschaften und Zollbehörden leiten Strafverfahren wegen Exportkontrollverstössen ein, wenn der Verdacht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln besteht – etwa bei unerlaubter Ausfuhr von Dual-Use-Gütern, Rüstungsgütern oder sanktionierten Waren.
Quelle: https://www.bis.doc.gov/index.php/compliance/enforcement/penalties
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