Wer eine Sendung auf der Strasse transportieren lässt, steht am Ende mit dem Strassengüterverkehrsfrachtführer im Vertragsverhältnis – jenem Unternehmen, das Lastwagen oder andere Strassenfahrzeuge selbst betreibt und Güter physisch von A nach B befördert.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32009R1071
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