Straßengüterverkehrshaftung
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Carriage_of_goods_by_road
Strassengüterverkehrshaftung bezeichnet die rechtliche Verpflichtung des Frachtführers bzw. Transportdienstleisters, für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung der Güter im Straßengüterverkehr haftbar gemacht zu werden, oft gemäß dem CMR-Frachtrecht sowie nationalen Vorschriften (z. B. GüKG) und vertraglichen Vereinbarungen.