Subunternehmerhaftung
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/subunternehmerhaftung
Haftung des Hauptauftragnehmers (Auftraggebers) für Schäden, Verstöße oder Pflichten, die durch den Subunternehmer im Rahmen eines Auftrags entstehen; umfasst vertragliche oder gesetzliche Haftung bei Ausführung von Subunternehmerarbeiten.
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