Anders als T-1, das eine rein zeitliche Ablaufreferenz darstellt, ist T-2 ein EU-Zollverfahren: Es weist den zollrechtlichen Status von Unionswaren nach â also Waren, die sich im freien Verkehr der EuropĂ€ischen Union befinden und keinen Drittlandsstatus tragen.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/customs-4/union-customs-code_en
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