Anders als Nachtfahrverbote, die den Lärmschutz in den Nachtstunden sichern, richten sich Tageslicht-Lieferbeschränkungen gegen den tagsüber entstehenden Verkehrsdruck: Viele Kommunen definieren Zonen und Zeitfenster, in denen schwere Nutzfahrzeuge während des Tages nicht einfahren dürfen – mit dem Ziel, Staus, Feinstaubbelastung und Verkehrslärm in Innenstädten zu reduzieren.
Quelle: https://transport.ec.europa.eu/system/files/2016-07/urban-freight_book_2015.pdf
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