Sobald im Rahmen eines Handelsabkommens fĂŒr StahltrĂ€ger aus der Ukraine ein Zollkontingent aktiviert wird, lĂ€uft folgender Mechanismus ab: Bis zur festgelegten Kontingentmenge können die Waren zu einem reduzierten oder null Prozent betragenden Zollsatz eingefĂŒhrt werden; ist das Kontingent ausgeschöpft, gilt automatisch der regulĂ€re Drittlandszollsatz.
Quelle: https://www.wto.org/english/res_e/reser_e/ersd201205_e.htm
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