TFA-Kategorie C
Quelle: https://www.wto.org/english/tratop_e/tradfac_e/tradfac_e.htm
Im Rahmen des WTO-Wahlabkommens zur Vereinfachung des Handels (TFA) bezieht sich Kategorie C auf Verpflichtungen, die nicht sofort umgesetzt werden müssen; diese Maßnahmen treten in Kraft oder werden umgesetzt, sofern auf Anfrage oder gemäß zukünftigen Verhandlungen festgelegt. (Hinweis: Die TFA unterscheidet Kategorien A, B und C für den Zeitplan der Umsetzung.)
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