Spediteure und Zolldeklaranten nutzen die Transitregelung, um Waren unter Zollaufsicht durch ein oder mehrere LĂ€nder zu befördern, ohne dass Einfuhrzölle oder Verbrauchssteuern sofort fĂ€llig werden â die Zollschuld entsteht erst bei der Freigabe der Ware am Bestimmungsort.
Quelle: https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/union-customs-code/transit_en
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