Spediteure und Zollvertreter nutzen das Transitverfahren, um Waren unter Zollaufsicht von einem Zollgebiet in ein anderes zu transportieren, ohne am Eingangsort sofort Zölle oder Verbrauchsteuern entrichten zu müssen.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/declaration/procedures/transit-procedure_en.htm
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