Unilaterale Versandverträge
Quelle: https://www.investopedia.com/terms/u/unilateral-contract.asp
Ein unilateraler Versandvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Versand von Waren ausschließlich von einer Partei (z. B. Verlader oder Spediteur) angeboten wird und die Annahme dieses Angebots durch die andere Partei erst mit der Durchführung der Leistung (z. B. Entgegennahme der Lieferung oder Bezahlung) eintritt.
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