Unmittelbare Anmeldung (Zollverfahren)
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32015R2447
Das Zollverfahren, bei dem eingeführte Waren in derselben Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein anderes Zollverfahren angemeldet werden, ohne zuvor in einem Zolllager untergebracht zu werden.
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