Im Gegensatz zum T2-Verfahren, das zollrechtlich frei verkehrsfĂ€hige Unionswaren auf ihrem Weg durch das EU-Zollgebiet begleitet, gilt T1 fĂŒr Nicht-Unionswaren â Drittlandswaren, fĂŒr die noch keine Einfuhrabgaben entrichtet wurden.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/transit/index_en.htm
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