Ein Importeur beansprucht Zollpräferenzen aus einem Freihandelsabkommen – und stellt erst bei einer Betriebsprüfung fest, dass die Ursprungsnachweise seiner Lieferanten fehlerhaft waren: Genau das beschreibt das Ursprungsabweichungsrisiko.
Quelle: https://www.wto.org/english/tratop_e/tradfa_e/orig_e/orig_e.htm
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