Ein Importeur, dessen PrĂ€ferenzursprungsangabe bei einer ZollprĂŒfung angezweifelt wird, muss lĂŒckenlos belegen können, woher seine Ware tatsĂ€chlich stammt â genau hier setzt die Ursprungsnachverfolgung an.
Quelle: https://www.gs1.org/standards/traceability
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