Anders als die Gültigkeitsdauer eines Ursprungszeugnisses regelt die Ursprungsnachweisaufbewahrungsfrist nicht, bis wann ein Dokument beim Zoll vorgelegt werden muss, sondern wie lange Exporteure und Importeure die zugrundeliegenden Belege nach Abschluss des Zollverfahrens aufbewahren müssen.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/origin-requirements/certificates-origin_en
Passende Tools & Partner zu diesem Thema
Kostenlos · Kein Passwort · Nie eine Paywall. Wöchentlich Top-News und Fakten aus der Logistik.
Inhalt geprüft & redaktionell freigegeben.
Teile dein Wissen, stelle Rückfragen oder ergänze unsere Erklärung mit deinem Praxis-Know-how. Alle Beiträge werden vor der Veröffentlichung moderiert.