Ursprungsnachweisaufbewahrungsfrist
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/origin-requirements/certificates-origin_en
Die Ursprungsnachweisaufbewahrungsfrist ist der gesetzlich oder vertraglich festgelegte Zeitraum, während dem ein Unternehmen alle Belege zum Ursprungsnachweis (z. B. Ursprungszeugnisse) aufbewahren muss, damit Behörden oder Zollprüfungen erfolgen können.