Im Zollverfahren ist die Ursprungsnachweisfreigabe der Moment, in dem eine zuständige Behörde oder anerkannte Institution ein Ursprungszeugnis oder andere Ursprungsdokumente nach ihrer Prüfung ausdrücklich genehmigt und deren Verwendung für Zoll-, Tarif- oder Handelszwecke freigibt.
Quelle: https://www.export.gov/article?id=Origin-Certificates
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