Ein Spediteur stellt fest, dass ein bereits ausgestelltes Ursprungszeugnis eine fehlerhafte Warenbeschreibung enthält – genau in dieser Situation kommt das Verfahren der Ursprungsnachweisrückforderung zum Tragen.
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Ursprungsnachweise/Ursprungsnachweis_node.html
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