Ursprungsrückerstattung
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/calculation-customs-duties/drawback_en.htm
Rückerstattung von Einfuhrabgaben (Zölle bzw. Einfuhrumsatzsteuer) für Waren oder deren Vorprodukte, die im Rahmen eines Ursprungs- oder Herkunftsverfahrens exportiert oder weiterverarbeitet werden, sofern sie die Voraussetzungen eines Ursprungskonzepts erfüllen.
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