Die Veranlagungsverfügung (VV) ist der rechtsgültige Nachweis des Schweizer Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) darüber, wie eine Ware zollrechtlich veranlagt wurde.
Quelle: BAZG (bazg.admin.ch): Elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) Import/Export; Bezug von eVV aus Passar; Richtlinien R-10-00/R-10-10. Stand: Juni 2026.
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