Verfahrensaktenübermittlung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Akte
Übermittlung von Verfahrensakten und zugehörigen Unterlagen im Rahmen eines behördlichen Verfahrens zwischen Beteiligten, Behörden oder Gerichten, wahlweise elektronisch oder in Papierform, zur Fortsetzung oder Durchführung des Verfahrens.