Im Unterschied zur blossen Dokumentenvorlage bezeichnet die Verfahrensaktenübermittlung die förmliche Weitergabe eines vollständigen Aktensatzes von einer Behörde, einem Gericht oder einer Verfahrenspartei an eine andere Stelle – etwa wenn ein Zollamt eine Rechtsmittelakte an eine übergeordnete Behörde abgibt oder ein Spediteur aufgefordert wird, seine Verfahrensunterlagen vollständig einzureichen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Akte
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