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Verkehrspolitische Ausnahmebehandlung

Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/verkehrspolitik.html
Eine verkehrspolitische Ausnahmebehandlung ist eine gezielte, behördlich genehmigte Ausnahmeregelung von Verkehrs- oder Transportvorschriften im Rahmen der Verkehrspolitik, um bestimmte Akteure, Fahrzeuge, Routen oder Situationen zu privilegieren oder zu entlasten (z. B. zeitweilige Freigaben, Ausnahmen von Grenz- oder Lenkzeitbestimmungen, Umweltauflagen).
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