Verkehrspolitische Diskriminierungsfreiheit ist der Grundsatz, dass der Zugang zu Verkehrsinfrastruktur und -diensten weder Personen noch Unternehmen aufgrund von Herkunft, Nationalität, Unternehmensgrösse, Behinderung, Alter oder anderen geschützten Merkmalen verweigert oder erschwert werden darf.
Quelle: https://ec.europa.eu/transport/themes/urban-transport/accessible-transport_en
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