Bevor ein Carrier oder Spediteur gefĂ€hrliche GĂŒter zur Beförderung annimmt, verlangt er vom Absender eine VerladererklĂ€rung zur Gefahrgutklassifizierung â ein verbindliches Dokument, mit dem der Versender die korrekte Einstufung seiner Ware schriftlich bestĂ€tigt und die Verantwortung dafĂŒr ĂŒbernimmt.
Quelle: https://www.oecd.org/chemicalsafety/risk-management/hazardous-materials-classification.htm
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