Versicherungspflicht nach Incoterms
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms/
Die Versicherungspflicht im Rahmen bestimmter Incoterms bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, eine Versicherung für die Güter während des Transports abzuschließen (mindestens mit festgelegtem Deckungsumfang) und den Käufer als versicherten zu benennen. Diese Pflicht gilt insbesondere bei Incoterms wie CIF und CIP; bei anderen Incoterms kann die Versicherungspflicht variieren, während das Risiko in der Regel mit der Übergabe am benannten Ort auf den Käufer übergeht.
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