Vertragsbruch bei der Frachtabfertigung
Quelle: https://www.investopedia.com/terms/b/breach-of-contract.asp
Vertragsbruch bei der Frachtabfertigung bezeichnet das Versäumnis eines Frachtführers oder -abfertigers, die vertraglich vereinbarten Pflichten hinsichtlich der Handhabung, Lagerung, Verladung, Entladung oder des Transports von Gütern zu erfüllen, was zu Verlust, Beschädigung oder Verzögerung führt.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren