Sobald ein Eigentümer sein Frachtgut einem Lagerhalter übergibt, entsteht das Rechtsverhältnis der Verwahrung: Eigentum und Besitz trennen sich – der Einlagerer bleibt Eigentümer, der Lagerhalter übernimmt Obhut und Verantwortung für sichere Aufbewahrung und vertragsgemässe Rückgabe.
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Bailment
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