Verwahrung in der Frachtlagerung
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Bailment
Eine Verwahrung in der Frachtlagerung ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Eigentümer der Ware (Einlagerer) diese einem Lagerhalter zur Aufbewahrung übergibt. Der Lagerhalter ist verpflichtet, die Ware mit der gebotenen Sorgfalt zu verwahren und sie gemäß den Anweisungen des Einlagerers zurückzugeben oder weiterzugeben. Dieses Rechtsverhältnis wird durch den Lagervertrag, Lagerquittungen und die anwendbaren Vorschriften des Verwahrungsrechts geregelt.
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