Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 23. Juni 2026
Verwaltung von Zolllagern
Zugelassene Zollagerhalter tragen die operative Verantwortung für die Verwaltung von Zolllagern, während Genehmigung und Aufsicht bei der zuständigen Zollbehörde verbleiben.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert: Veröffentlicht:
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/calculation-customs-duties/customs-warehousing_en
Kategorie
Passar Hub: Alles zum neuen Schweizer Zollsystem
Lesezeit
1 min
Wörter
98
Erwähnt in
–
Definition & Erklärung
Zugelassene Zollagerhalter tragen die operative Verantwortung für die Verwaltung von Zolllagern, während Genehmigung und Aufsicht bei der zuständigen Zollbehörde verbleiben. Ein Zolllager ermöglicht die Lagerung eingeführter Waren unter Zollverschluss, ohne dass Einfuhrzölle und Einfuhrumsatzsteuer sofort fällig werden – ein wesentlicher Liquiditätsvorteil für Importeure. Der Lagerhalter ist verpflichtet, lückenlose Bestandsaufzeichnungen zu führen, alle Ein- und Auslagerungen zu dokumentieren und die zollrechtlichen Auflagen kontinuierlich einzuhalten. Zollschuld und formelle Abfertigung entstehen erst beim Herausnehmen der Waren – zur Überführung in den freien Verkehr, zur Wiederausfuhr oder zur aktiven Veredelung. Mängel im Bestandsmanagement können zu Nacherhebungen oder zum Widerruf der Zolllagerbewilligung führen.
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