Vorab freigegebener Handel
Quelle: https://www.cbp.gov/border-security/preclearance
Vorab freigegebener Handel bezeichnet Warenströme, bei denen die zoll- und sicherheitsrelevanten Prüfungen sowie die Genehmigungen bereits vor dem Eintreffen am Bestimmungsort abgeschlossen wurden, sodass eine rasche Abfertigung und Freigabe bei der Ankunft ermöglicht wird.
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