Sobald ein Unternehmen sowohl steuerpflichtige als auch steuerbefreite Leistungen erbringt oder Wirtschaftsgüter gemischt nutzt, greift die Vorsteuerabzugsbeschränkung: Der Vorsteuerabzug wird nicht vollständig verwehrt, aber auf den steuerpflichtigen Anteil begrenzt oder zeitlich gestreckt.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsteuer
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