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Vorsteueraufteilung

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsteuer
Die Vorsteueraufteilung bezeichnet die systematische Zuweisung oder Verteilung des abzugsfähigen Vorsteuerbetrags (Mehrwertsteuer auf Eingangsrechnungen) auf unterschiedliche Verwendungen bzw. Umsatzarten eines Unternehmens, insbesondere auf steuerpflichtige und steuerbefreite Leistungen. Sie ermöglicht es, die abzugsfähige Vorsteuer entsprechend dem Anteil der steuerpflichtigen Umsätze oder anderer Bewertungsgrundlagen aufzusplitten.

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