Vorsteuerentlastung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsteuer
Rechtsanspruch eines Unternehmens, die auf Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer (Vorsteuer) mit der Umsatzsteuer zu verrechnen, die es gegenüber dem Finanzamt schuldet; dadurch wird die steuerliche Belastung durch Abzug der Vorsteuer von der zu zahlenden Umsatzsteuer reduziert.