Ein Logistikunternehmen bezahlt Mehrwertsteuer auf eingekaufte Frachtraum, Lagerkapazitäten und Fahrzeuge – das Vorsteuerverfahren ermöglicht, diese Steuerbelastung mit der selbst erhobenen Umsatzsteuer zu verrechnen und so wirtschaftlich zu neutralisieren.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat_en
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