Unternehmen nutzen die Vorsteuervergütungsrückerstattung, um sich die Mehrwertsteuer zurückzuholen, die sie auf Eingangsleistungen bezahlt haben und die sich nicht mit einer eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen lässt.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/eu-vat-rules/refund_en.htm
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